Getragen wird das IBZ von einer gemeinnützigen Stiftung gemäss Artikel 80 bis 89 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Hinter der Stiftung Internationales Blindenzentrum Gebhardshöhe Landschlacht stehen zu gleichen Teilen zwei katholische Selbsthilfeorganisationen von Blinden und Sehbehinderten, nämlich
die Schweizerische Caritasaktion der Blinden (CAB)
und
das Deutsche katholische Blindenwerk e.V. (DKBW)
Diese beiden Stifterorganisationen setzen vorwiegend Spendengelder zur Erreichung des Stiftungszweckes ein. Sie sind für den Unterhalt der Gebäude und für grössere Anschaffungen besorgt und gleichen das Betriebsdefizit des nicht-gewinnorientierten Beherbergungsbetriebes aus. Der Stiftungszweck ist im Stiftungsstatut folgendermassen umschrieben:
Die Stiftung bezweckt den Unterhalt und Betrieb eines katholischen Blindenzentrums von internationalem Charakter in Landschlacht im Kanton Thurgau in der Schweiz. Das Werk dient blinden und sehbehinderten Personen als Erholungs- und Bildungsstätte, zur Pflege des religiösen, geistigen und kulturellen Lebens.
Die beiden Trägerorganisationen sind je durch ihren Präsidenten rsp. durch ihre Präsidentin im Stiftungsrat vertreten und bestimmen je zusätzlich mindestens eine Person, die als Stiftungsrat amtet. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Mitgliedern.
Der Stiftungsrat ist für die konzeptionelle strategische Ausrichtung des Hauses zuständig. Ihm obliegt auch die Finanzierung sämtlicher grösserer Bauvorhaben und somit auch die Entscheidung darüber. Dies in enger Zusammenarbeit mit der operativen Führung des Hauses.
Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:
Das Stiftungsratspräsidium ist zurzeit vakant. Der Stiftungsrat wird aller Voraussciht nach im Juni 2013 ein Mitglied aus seiner Mitte ins Präsidium wählen.
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